Aufnahme­bedingungen und Tarife

Eine Aufnahme erfolgt nach genauen Abklärungen in einem persönlichen Aufnahmegespräch mit der Schulleitung.

Im Vorfeld des Gesprächs sind die Zeugnisse der letzten zwei Schuljahre (Vorder- und Rückseite) sowie allfällige Resultate der Zentralen Aufnahmeprüfungen für Mittelschulen (ZAP) einzureichen. Ein Notenschnitt von 5 ist für eine Aufnahme zwingend.

  • Eintritt Langgymnasium: Zeugnisse der 5. und 6. Klasse
  • Eintritt Kurzgymnasium: Zeugnisse der 2. und 3. Sek A, Niveau 1

Bei einem Übertritt aus einem Kurzgymnasium benötigt es zusätzlich vertiefte Abklärungen mit den Fachlehrpersonen des gewählten Profils. Ein Übertritt bis zum vollendeten zweiten Schuljahr des Kurzgymnasiums ist möglich, danach wird eine Repetition des Schuljahres empfohlen. Um über den relevanten Schulstoff für die Schweizerischen Maturitätsprüfungen zu verfügen, müssen die letzten beiden Schuljahre am Gymnasium Dr. Buchmann absolviert werden.

  • Eintritt aus der Kantonsschule während des Schuljahres: Zeugnisse der letzten zwei Jahre
PDF Tarife SJ 2024/25

Gymnasium
Dr. Buchmann